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Glaubensbekenntnis von 1689
KAPITEL 12: Über die Gnade der Kindschaft und die Gabe des Heiligen Geistes
1.All denen, die gerechtfertigt sind
1 gewährte Gott2 als ein gnädig zugestandenes Vorrecht in seinem und um seines einzigen Sohnes Jesu Christi willen, dass sie an der Gnade der Kindschaft teilhaben,3 durch die sie in die Schar der Kinder Gottes aufgenommen werden und deren Freiheiten und Vorrechte genießen,4 seinen Namen tragen,5 den Geist der Kindschaft empfangen,6 freimütigen Zugang zum Thron der Gnade haben,7 Abba, Vater rufen können,8 von ihm Erbarmen,9 Schutz,10 Fürsorge11 und Züchtigung wie von einem Vater erfahren,12 doch werden sie niemals verstoßen,13 vielmehr sind sie auf den Tag der Erlösung hin versiegelt14 und empfangen als Erben die Verheißungen des ewigen Heils. 15 1 Gal 3,24-26.
2 1Joh 3,1-3.
3 Eph 1,5; Gal 4,4-5; Röm 8,17.29.
4 Joh 1,12; Röm 8,17.
5 2Kor 6,18; Offb 3,12.
6 Röm 8,15.
7 Hebr 4,16; Eph 2,18; 3,12; Röm 5,2.
8 Röm 8,15; Gal 4,6; Eph 2,18.
9 Ps 103,13.
10 Spr 14,26; Jer 16,19.
11 Mt 6,30-34; 1Petr 5,7.
12 Hebr 12,6.
13 Jes 54,8-9; Klgl 3,31.
14 Eph 1,13-14; 4,30; 2Kor 1,21-22.
15 Röm 8,17; Hebr 1,14; 6,12; 9,15.
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