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Glaubensbekenntnis von 1689
KAPITEL 25: Über Ehe
1. Eine Ehe besteht zwischen einem Mann und einer Frau. Weder ist es irgendeinem Mann gestattet, gleichzeitig mehr als eine Frau, noch irgendeiner Frau, gleichzeitig mehr als einen Mann zu haben.1
1. 1Mose 2,24 verglichen mit Mt 19,5-6; Mal 2,15; 1Tim 3,2; Tit 1,6.
2. Die Ehe ist bestimmt zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau,2 zur Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen3 und zur Vermeidung von Unreinheit.4
2. 1Mose 2,18; Spr 2,17; Mal 2,14.
3. 1Mose 1,28; Ps 127,3-5; 128,3-4.
4. 1Kor 7,2.9.
3. Allen Menschen ist es erlaubt zu heiraten, die in der Lage sind zurechnungsfähig ihre Einwilligung zu geben.5 Doch ist es die Pflicht der Christen, die Ehe im Herrn zu schließen.6 Daher sollen diejenigen, die sich zur wahren Religion bekennen, nicht mit Ungläubigen oder Götzendienern die Ehe eingehen; noch sollen Gottesfürchtige unter fremdartigem Joch gehen, indem sie solche heiraten, die ein gottloses Leben führen oder verdammenswerte Irrlehren vertreten.7
5. 1Kor 7,39, 2Kor 6,14; 1Tim 4,3; Hebr 13,4.
6. 1Kor 7,39.
7. Neh 13,25-27; 1Kor 7,39; 2Kor 6,14.
4. Eine Ehe darf nicht zwischen den Graden von Blutsverwandtschaft oder Verschwägerung bestehen, die im Wort verboten sind.8 Auch können keine solch blutschänderischen Ehen durch irgendein menschliches Gesetz oder durch das beiderseitige Einverständnis der Partner jemals rechtmäßig werden, so dass diese Personen wie Mann und Frau zusammenleben dürften.9
8. 3Mose 18,6-18.
9. 3Mose 18,6-18; Am 2,7; Mk 6,18; 1Kor 5,1.
5. Obwohl die menschliche Verdorbenheit derartig groß ist, dass Menschen dazu neigen unpassende Gründe ausfindig zu machen, um die zu scheiden, die Gott in der Ehe zusammengefügt hat;10 so ist doch nur Ehebruch11 oder solch mutwilliges Verlassen, das nicht einmal durch die Gemeinde oder die staatliche Obrigkeit verhindert werden kann,12 ein ausreichender Grund, um das Band der Ehe zu lösen. Dabei muss ein öffentliches und ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten werden und die betroffenen Personen dürfen mit ihrem Fall nicht ihrem eigenen Willen und Ermessen überlassen bleiben.13
10. Mt 19,6-8.
11. Mt 5,32; Mt 19,9.
12. 1Kor 7,15.
13. 5Mose 24,1-4; Mt 5,31; 1Kor 14,40.
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