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GLAUBENSBEKENNTNIS DER DEUTSCHEN BAPTISTEN (1847)

Confession of Faith of the German Baptists (1847)

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Artikel I. VOM WORT GOTTES

 

Wir glauben, da?die heiligen Schriften des Alten Testaments - n?lich die 5 B?her Mose, das Buch Josua, das Buch der Richter, das Buch Ruth, die 2 B?her Samuels, die 2 B?her der K?ige, die 2 B?her der Chronika, das Buch Esra, das Buch Nehemia, das Buch Esther, das Buch Hiob, das Buch der Psalmen, die Spr?he Salomos, der Prediger Salomos, das Hohelied Salomos, die B?her der Propheten Jesaja und Jeremia, die Klagelieder Jeremias und die B?her der Propheten Hesekiel, Daniel, Hosea, Joel, Amos, Obadja, Jona, Micha, Nahum, Habakuk, Zephanja, Haggai, Sacharja und Maleachi - sowie die heiligen Schriften des Neuen Testaments - n?lich die Evangelien Matth?, Marki, Luc?und Johannis, die Apostelgeschichte Luc? der Brief Pauli an die R?er, die 2 Briefe Pauli an die Corinther, die Briefe Pauli an die Galater, Epheser, Philipper und Kolosser, die 2 Briefe Pauli an die Thessalonicher, die 2 Briefe Pauli an Timotheum, die Briefe Pauli an Titum und Philemon, die beiden Briefe Petri, die 3 Briefe Johannis, der Brief an die Hebr?r, der Brief Jakobi, der Brief Jud?und die Offenbarung Johannis - wahrhaftig vom Heiligen Geiste eingegeben sind; so da? diese B?her insgesammt die allein wahre g?tliche Offenbarung an das Menschengeschlecht ausmachen und die alleinige Quelle der Gottes-Erkenntnis, wie die alleinige Regel und Richtschnur des Glaubens und Lebenswandels sein m?sen.

 

Artikel II. VON GOTT

 

Wir glauben, da?nur Ein lebendiger, wahrhaftiger und ewiger Gott sei: der Vater, der Sohn, und der Heilige Geist, in ihren Naturen und Eigenschaften vollkommen, ewig gleich und unzertrennlich, so da?der Vater wahrhaftiger ewiger Gott, der Sohn wahrhaftiger ewiger Gott, der Heilige Geist wahrhaftiger ewiger Gott ist, und wir doch nicht an drei G?ter glauben, sondern nur an Einen ewigen, allm?htigen, allweisen, allwissenden, allgegenw?tigen Gott. Zu der Erkenntnis Gottes kann der Mensch nur gelangen durch die g?tliche Offenbarung der heiligen Schrift und den Heiligen Geist.

 

Artikel III. VON DER S?DE

 

Wir glauben, da?Gott den ersten Menschen nach seinem Ebenbilde schuf, ein aufrichtiges, heiliges und unschuldiges Gesch?f, verm?end, seinen Gott zu verherrlichen und, mit ihm vereint, selig zu leben.

Durch List des Satans s?digte der Mensch, fiel von ihm ab, verlor das Ebenbild seines Gottes, und gerieth alsbald nach Leib und Seele in den Zustand des Todes.

Da nun alle Menschen aus dem Samen Adams entsprossen, so sind sie gleicherma?n derselben gefallenen und g?zlich verderbten Natur theilhaftig geworden, so da? sie, in S?den empfangen und geboren, Kinder des Zorns sind, g?zlich unt?htig und unlustig zu allem Guten, aber f?ig und geneigt zu allem B?en.

 

Artikel IV. VON DER ERL?UNG

 

Wir glauben, da?Gott den Menschen von den schrecklichen Folgen seines Falles nicht anders erl?en konnte, als durch eine vollg?tige Befriedigung und Genugthuung seiner heiligen Gerechtigkeit; daher hat er von Ewigkeit her seinen eingeborenen Sohn, Jesum Christum, zum S?nopfer bestimmt. Zu der von Gott ersehenen Zeit erschien demzufolge Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, in der Gestalt des s?dlichen Fleisches auf Erden, und vereinigte in derselben seine ewige Gottheit mit der menschlichen Natur, einer wahrhaft menschlichen Seele und einem menschlichen Leibe, die jedoch vollkommen rein und fleckenlos waren und blieben, so da?nie weder in dem Herzen Jesu, noch in seinem ??rn Leben eine S?de vorkam, also leistete er einen th?igen Gehorsam, indem er f? uns das ganze g?tliche Gesetz erf?lte, und einen leidenden, indem er seinen Leib und seine Seele als ein Opfer f? uns darbrachte. Er ward ein Fluch f? uns, da er den Zorn Gottes, die Strafe unsrer S?den trug. -

Wir glauben, da?diese ewig vollg?tige Erl?ung des Sohnes Gottes die alleinige Ursache unserer Seligkeit ist, und da?uns aus derselben Vergebung aller unsrer Sunden und ?ertretungen, Rechtfertigung, eine ewige Gerechtigkeit, Erl?ung von Tod, Teufel und H?le und das ewige Leben zu Theil wird, so wie auch, da? wir dadurch Macht erlangen, die S?de zu hassen, ihr abzusterben, das Gute zu wollen und zu vollbringen. -

Nachdem Christus seine Erl?ung durch seinen Tod vollbracht, ist er am dritten Tage auferstanden von den Todten, aufgefahren gen Himmel, hat sich gesetzt zur Rechten der Majest? in der H?e und uns seinen Heiligen Geist gesandt, der uns willig macht, die Segnungen dieser herrlichen Erl?ung im Glauben anzunehmen. Als Hoherpriester vertritt er uns beim Vater, ist bei uns alle Tage, bis an der Welt Ende, und wird uns endlich einf?ren in den Himmel, wo er uns die St?te bereitet hat.

 

Artikel V. VON DER ERW?LUNG ZUR SELIGKEIT

 

Wir glauben, da?es von Ewigkeit her das freie, von nichts au?r sich selbst geleitete Wohlgefallen, der bestimmte Vorsatz Gottes gewesen sei, S?der zu erl?en. Darum, so wie es vor Grundlegung der Welt, aus unergr?dlicher, erbarmender Liebe, in der Gottheit beschlossen wurde, da?Jehova, der Gesalbte, durch seine Menschwerdung und seinen Tod, der Erl?er sein sollte, so wurden die Personen aus dem verlorenen Menschengeschlechte, denen die Erlosung wirklich im Laufe der Zeiten zugeeignet werden sollte, auch vom Vater erw?lt, ihre Namen im Himmel angeschrieben, sie selbst den Handen des Erl?ers ?ergeben, als sein Volk als die Sch?e seiner Herde, f? welche er sein Leben lassen wollte, als sein Erbe, als die Beute seines Todeskampfes, und als seine Braut. Diesen Personen wurde das ewige Leben in Christo beschieden, und zugleich wurden alle Mittel verordnet, die sie zum Glauben an Christo bringen sollten, zur Heiligkeit und endlich zur ewigen Seligkeit. Solcher Rathschlu?Gottes ist unver?derlich und ewig festgestellt, so da?diejenigen, welche er betrifft, die Auserw?lten, den H?den Christi nicht entrissen werden k?nen; vielmehr durch Gottes Macht im Glauben und in der Liebe zu Christo bew?rt bleiben, bis sie Miterben seiner Herrlichkeit geworden sind.

 

Artikel VI. VON DEN GNADENMITTELN UND DEREN ORDNUNG

 

Wir glauben, da?Gott Mittel der Gnade angeordnet hat, durch welche er die S?der zu sich zieht und ihnen das Heil, das Christus erworben, zueignet. Gott hat r?ksichtlich derselben eine bestimmte Ordnung getroffen, welche von uns nicht ohne Obertretung des gottlichen Willens ge?dert werden darf. Es kommt zuerst in Anwendung a) das : Wort Gottes. Die dadurch, unter der Wirkung des Heiligen Geistes, Bekehrten werden alsdann der Gemeine Christi hinzugethan durch b) die Taufe, und die Glieder dieser Gemeine feiern in derselben c) das Abendmahl, zur Verk?digung des Todes Christi und zur innissten Gemeinschaft mit ihm. In demselben findet zugleich die Gemeinschaft der Heiligen ihren h?hsten Ausdruck. Doch ist das Gebet die Seele aller dieser Mittel und des Gnadenstandes ?erhaupt. Es beginnt mit dem ersten Moment des neuen Lebens und h?t nicht wieder auf.

 

Artikel VII. VON DER BEKEHRUNG DES S?DERS DURCH DAS WORT GOTTES

 

Der Weg des Heils ist der, da?der Mensch durch das Wort Gottcs, welches lebendig und kr?tig ist, aus seinem tiefen S?denschlafe erweckt wird, seine S?den und seine Schuld erkennt und herzlich bereut: Im Gef?l seiner Gefahr nimmt er seine Zuflucht zu Christo, als seinem alleinigen Retter und Seligmacher, und empfangt, durch den Glauben an Ihn, die Vergebung seiner S?den und das Zeugnis in seinem Herzen, da?er ein Kind Gottes und ein Erbe des ewigen Lebens ist. Diese gro? Umwandlung in dem Herzen und in der Erkenntnis des S?ders ist ausschlie?ich das Werk des Heiligen Geistes, der, nach dem gn?igen Willen Gottes, das Wort mit seiner allm?htigen, erfolgreichen Wirkung begleitet, dadurch die Wiedergeburt des fleischlich gesinnten S?ders bewirkt, sein Herz aufthut, seine Seele erleuchtet, und den lebendigen Glauben an Christum erzeugt.

 

Artikel VIII. VON DER HEILIGEN TAUFE

 

Wir glauben, da? nach den bestimmten Ausspr?hen des Neuen Testaments, die von Christo verordnete heilige Taufe, die bis zu seinem Wiedererscheinen in der Kirche fortbestehen soll, darin besteht, da?der Taufling, von einem dazu verordneten Diener des Herrn, in dem Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes unter Wasser getaucht und wieder aus demselben hervorgehoben werde. Nur also wird der g?tliche Befehl vollzogen, und beh?t die Anordnung Christi ihre tiefe, urspr?gliche Bedeutung. Eben so bestimmt werden die Personen in der heiligen Schrift bezeichnet, die sich dieser Anordnung unterwerfen und mit dankbarem Herzen dieses Gnadenmittel ergreifen sollen, n?lich nur solche Menschen, gleichviel zu welchem Volke sie geh?en mogen, die zuvor durch das Evangelium und Gottes freie Gnade von ihren S?den zu Christo bekehrt wurden und an ihn glauben von ganzem Herzen, als an ihren Erl?er.

Die Taufe ist die Erstlingsfrucht des Glaubens und der Liebe zu Christo, der Eintritt in den Gehorsam gegen den Herrn und in seine Gemeine. Sie ist die feierliche Erkl?ung, das Bekenntnis des S?ders, der das schreckliche der S?de und die Verdammlichkeit seines ganzen Wesens erkannt hat: da?er alle seine Hoffnung allein auf den Tod und die Auferstehung Jesu Christi, seines Heilandes, setze und an ihn glaube, als Erl?er vom Fluch und Sold der S?de - da?er sich mit Leib und Seele Christo ergebe und Ihn anziehe, als seine Gerechtigkeit und St?ke - da?er seinen alten Menschen in den Tod gebe und mit Christo in einem neuen Leben zu wandeln w?sche.

Die Taufe ist aber auch die feierliche Erkl?ung und Versicherung Gottes an den gl?bigen Taufling, da?er versenkt sei in Christo Jesu, und also mit ihm gestorben, begraben und auferstanden; da?seine S?den abgewaschen seien, und da?er ein liebes Kind Gottes sei, an welchem der Vater Wohlgefallen habe.

Die Taufe soll das Bewu?sein seiner Errettung und Seligkeit in dem T?fling bestimmter und kr?tiger hervorrufen, und solches will Gott wirken durch eine Versiegelung mit dem Heiligen Geiste, doch nur da, wo er zuvor, durch diesen Geist, den wahren seligmachenden Glauben an den Sohn Gottes, an die Kraft seines Todes und seiner Auferstehung hervorgebracht hat.

Die Taufe hat das Eigenthumliche, da?sie nur Ein Mal vollzogen werden soll, w?rend die anderen Mittel der Gnade durchs ganze Leben des Christen wiederholt und erneuert werden; darum ist es besonders noth, da?diese eine Handlung recht geschehe.

 

Artikel IX. VOM HEILIGEN ABENDMAHL

 

Diese vom Herrn seiner Gemeine verliehene gnadenvolle Stiftung, welche wir als ein unsch?zbares Gnadenmittel betrachten, und von dem wir h?fig Gebrauch machen sollen, besteht darin; da?von dem dazu in der Gemeinde Verordneten, unter Aussprechung der Einsetzungsworte, und nach feierlichem Dankgebet, Brod gebrochen, und dieses dann, so wie nachher auch Wein aus dem Kelche, von den Mitgliedern der Gemeinde genossen wird. 

Nach dem ihnen gegebenen heiligen und seligen Befehl, sollen die Erl?ten des Herrn, bis zu seiner Wiederkunft, durch dieses Mahl seinen Tod verk?digen, als alleinigen Grund Ihres Lebens und Heils. Durch diese Verk?digung wird das Ged?htnis des Sohnes Gottes von neuem lebendig in ihrem Herzen, er erscheint ihrer Seele von neuem in seiner blutigen Sch?e.

Wir glauben, da?in diesen heiligen Zeichen Christus seinen Leib und sein Blut den Gl?bigen auf eine geistige Weise zu genie?n giebt. Die Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi im Genu?des heiligen Abendmahls soll den Gl?bigen ein g?tliches Unterpfand sein, wodurch das Bewu?sein seines Antheils an Christo und seinem Opfer erh?t und gest?kt und wodurch die von ihm im Glauben ergriffene Vergebung der S?den ihm immer wieder emeuert und zugesichert wird.

Das heilige Abendmahl ist ausschlie?ich nur f? Solche, die durch Gottes bekehrende Gnade sein Eigenthum geworden sind und die heilige Taufe empfangen haben.

 

Artikel X. VON DER GEMEINE DES HERRN

 

Durch die Taufe werden wir in die Gemeine Christi auf Erden aufgenommen, und der Herr hat dieses zu einem Gnadenmittel f? uns verordnet. Dem Befehle Jesu Christi und seiner Apostel, so wie dem Beispiel der apostolischen Zeit gem?, und um alle Anordnungen des Neuen Testaments in Aus?ung bringen zu k?nen, ist es die Pflicht eines jeden zu Gott bekehrten Gl?bigen, nicht f? sich allein da zu stehen, sondern sich mit andern J?gern des Herrn zu verbinden, als Glieder Eines Leibes und als die lebendigen Steine Eines Gotteshauses, urn sich gegenseitig zu erbauen, zu tr?ten und fortzuhelfen auf dem Wege des Heils, um zu beharren in der Apostel Lehre, in der Gemeinschaft, im Brodbrechen und im Gebet. Eine solche Verbindung von wahren J?gern Christi, nach dem Worte Gottes geregelt, ist eine christliche Gemeinde. Die unab?derliche Regel und Richtschnur der Gemeine bleibt das Neue Testament.

 

?ter in der Gemeinde

Nur der Herr Jesus Christus selbst ist das Oberhaupt derselben; sichtbare Oberh?pter auf Erden kennt sie nicht.

Die Gemeinde w?lt aus der Zahl der Mitglieder ihre ?testen, Lehrer und Diener, welche durch Ordination mit ihrem ?te bekleidet werden.

Unter Ordination verstehen wir den Gebrauch, welchen die heilige Schrift uns lehrt, da?die von der Gemeinde zum Dienst erw?lten Personen von den ?testen dieser oder einer andern Gemeinde, unter Auflegung der H?de und durch Gebet, ausgesondert werden zum Werke ihres Berufs.

Hinsichtlich des Lebenswandels bleiben sie nach wie vor, wie jedes andere Mitglied, der Kirchenzucht unterworfen; doch mit Ber?ksichtigung von 1 Tim 5,19.

 

?teste und Lehrer

Eine Rangordnung unter den ?testen und Lehrem erkennen wir nicht an, sondern halten daf?, da?die Benennungen der Heiligen Schrift: Bisch?e, Presbyter usw. keine Rangstufen bezeichnen.

Gelehrte Kenntnisse halten wir f? diese ?ter w?schenswerth, jedoch nicht f? unerl?lich, sondem vor allem die Bedingung Joh 21:15-17 und die in den Briefen Pauli geforderten Eigenschaften und F?igkeiten.

Die ?testen f?ren den Vorsitz in den Gemeindeversammlungen, deren Leitung sie ?ernehmen. Sie sind damit beauftragt, die Beschl?se der Gemeinde in Aus?ung zu bringen. Au?rdem sind sie zu einer treuen speziellen Seelsorge verpflichtet.

Die Lehrer sind berechtigt und verpflichtet, in den gottesdienstlichen Versammlungen zu predigen. ? Hinsichtlich der evangelischen Reinheit ihrer Lehrvortr?e stehen sie unter der Aufsicht der gesammten Gemeinde, die im Falle ein Prediger von den Lehren des Evangeliums, wie sie in diesem Glaubensbekenntni? aufgefa? sind, sich entfernt und bei seiner Abweichung, aller Ermahnungen ungeachtet beharrt, denselben von seinem Amte sogleich entfernen kann.

Die heilige Taufe und das heilige Abendmahl werden sowohl von den ?testen als von den Lehrem verwaltet.

Das Amt eines ?testen und das eines Lehrers sind h?fig in einer Person vereinigt. Es vetr?t sich gar wohl mit seinem Amte, da?ein ?tester oder Lehrer auch einen zeitlichen Beruf treibe; doch ist es unter gewissen Verh?tnissen w?schenswerth, da?er sich ausschlie?ich seinem geistlichen Amte widme. Im Falle die Gemeinde dieses w?scht, ist sie, den g?tlichen Befehlen gema? verpflichtet, ihm einen anst?digen, ihren Kr?ten angemessenen Lebensunterhalt zu geben.

 

Diener

Die Diakonen oder Diener der Gemeinde m?sen die in der Schrift angedeuteten Eigenschaften besitzen. Sie unterst?zen die ?testen und Lehrer in ihrem Amte, und ihnen sind besonders die zeitlichen Angelegenheiten der Gemeinde anheimgegeben.

 

Pflichten der Mitglieder

Die Pflichten der Gemeindemitglieder bestehen in einer gegenseitigen herzlichen Liebe, in einer lebendigen, werkthatigen Theilnahme sowohl an dem geistigen Heile als dem leiblichen Wohle Aller und in einer gewissenhaften Benutzung der Gnadenrnittel und Befolgung der Vorschriften, die der Herr, als Haupt der Gemeine, derselben gegeben hat. Ins Besondere ist es die Pflicht eines jeden Mitgliedes, sich der Feier des heiligen Abendmahls anzuschlie?n und den von der Gemeinde festgesetzten Versammlungen am Sonntage sowohl als an einem Wochentage regelm?ig beizuwohnen. Nur durch die h?hste Nothwendigkeit, oder eingetretener Krankheit halber, darf ein Glied der Gemeinde sich von der Feier des heiligen Abendmahls oder vom Besuch der gottesdienstlichen, namentlich aber der Gemeindeversammlungen abhalten lassen. 

 

Abstimmungen

In den berathenden Versammlungen der Gemeinde werden alle Angelegenheiten, so weit es thunlich ist, durch Abstimmung entschieden. Bei der Abstimmung haben alle Mitglieder gleiche Stimmen, und die Entscheidung wird durch eine Mehrheit der Stimmen herbeigef?rt. Solcher Entscheidung hat sich dann die Minderheit willig zu unterwerfen, da Freiheit und Ordnung im Hause Gottes nur auf diese Weise erhalten werden konnen.

 

Aufnahme

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nur nach vorhergehender Bekanntschaft mit dessen Seelenzustand und nach pers?lich vor der Gemeinde abgelegtem Glaubensbekenntnis, durch Abstimmung geschehen. Bei solcher Abstimmung ist es h?st w?schenswerth, da?Einhelligkeit der Stimmen stattfinde.

 

Kirchenzucht

Die Verordnung Christi im 18ten Kapitel des Evangeliums Matth? vom 1sten bis zum 17ten Verse ist von jedem Mitgliede ohne Unterschied strenge zu befolgen. Es ist eines jeden pflicht, eine Ermahnung in Liebe anzunehmen, oder, wo es nothig ist, sie in Liebe zu ertheilen, ohne irgend etwas dar?er zu eines Dritten Kenntni? kommen zu lassen. Erst nach geschehenem Ausschlu?darf ein Bruder oder eine Schwester von den Mitgliedem als nicht zur Gemeinde oder zu dem Volke Gottes geh?end betrachtet und behandelt werden.

 

Ausschlu?/font>

Die Gemeinde ist, der Regel ihres Stifters zufolge, berechtigt und verpflichtet, solche ihrer Mitglieder, deren Lebenswandel ihrem Bekenntnisse widerspricht, die irgend eins der g?tlichen Gebote ?ertreten und sich durch die an sie gerichteten Ermahnungen nicht wollten zu herzlicher, offen dargelegter Reue und zum Vorsatze ?hter Besserung f?ren lassen, also in der S?de beharren, durch ordentliche Abstimmung auszuschlie?n und ihnen die Gerechtsame der Mitglieder zu entziehen. Mitglieder, die sich schwerer, ?fentlich ?gerni? erregender oder mehrfachwiederholter S?den schuldig machen, und deren blo?s Wort einstweilen keinen Glauben verdient, werden, ohne R?ksicht auf Versicherungen der Reue, auf dieselbe Weise ausgeschlossen.

Die Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen geschieht, wie jede andere Aufnahme, nach geschehener Pr?ung und vor der Gemeinde abgelegtem S?denbekenntnis, durch Abstimmung.

 

Artikel XI. VON DER HEILlGUNG

 

Wir glauben, da?ohne Heiligung niemand den Herrn sehen wird. Sie ist eine Folge der Rechtfertigung des S?ders vor Gott durch den Glauben an Christum und steht mit derselben in unzertrennlicher Verbindung. Sie besteht darin, da? nachdem die Herrschaft der S?de in dem Herzen des Wiedergebornen aufgehoben ist, er nun, durch den steten Einflu?des Heiligen Geistes, allen Flei?anwendet, der S?de, die ihm immer noch anklebt, abzusterben, das Gesetz seines Gottes zu erf?len und seine Seele wie seinen Leib zu einem lebendigen und Gott wohlgefalligen Opfer darzubringen, durch welches Gott verherrlicht wird. Bei diesem Streben kann er aber noch von mancher schwachheit und S?de ?ereilt werden, die er nie entschuldigen, vielmehr tief bereuen wird, weil er seinen gn?igen Gott dadurch beleidigt und seinen Frieden mit ihm st?t. Er wird in solchem Falle keine Ruhe wieder finden, bis er aufs neue Vergebung erlangt hat, und f? die Zukunft um so vorsichtiger wandeln.

Eine heilige kindliche Liebe zu Gott und seinen Geobten ist das Wesentliche in der Heiligung und diese Liebe, die in dem Herzen erzeugt, erhalten und gen?rt wird von dem Heiligen Geist, schafft den Menschen nach und nach um in das Ebenbild Gottes. Wir halten, da?die Heiligung sich durch unser ganzes Leben ziehen soll, und da?wir auch bei dern heiligsten Wandel immerdar der vergebenden Gnade Gottes durch das Blut Christi bed?fen.

 

Artikel XII. VON DEM G?TLICHEN GESETZE

 

Vom Gesetze ?erhaupt

Wir glauben, da? obschon wir unter der Gnadenhaushaltung des neuen Bundes leben, dennoch das g?tliche Gesetz, wie es schon im Paradiese gegeben, auf Sinai weiter erl?tert und von dern Herrn Jesu aufs Kl?ste verherrlicht ist, nicht au?r Kraft und Wirksamkeit gesetzt ist, sondern nach wie vor seinen Nutzen und rechten Gebrauch hat. Derselbe ist aber ein dreifacher:

a) Soll es den rohen, unb?digen Leidenschaften der Menschen einen Zaum und Gebi? in den Mund legen und Gottes Heiligkeit und Gerechtigkeit auf Erden erhalten.

b) Soll es Erkenntnis der S?de geben und ein Zuchtmeister auf Christum werden indem es in seiner Heiligkeit und Unverletzbarkeit, in seinern gro?n Umfange und seiner geistigen Bedeutung dem s?digen Menschen die Unm?lichkeit zeigt, es zu halten, und daher Bed?fnis nach Gnade und Vergebung erweckt.

c) Soll es dern Wiedergebornen eine Leuchte sein, der als solcher Lust hat an Gottes Gesetz, nach dem inwendigen Menschen, da?er des rechten Weges nicht verfehle nicht auf selbsterw?lte Heiligkeit verfalle, und das herrliche Ziel, zu welchern er bestirnmt ist, in Gottes Bild ganz erneuert zu werden, immer im Auge behalte; Alles wegen der Schwachheit seines Fleisches, die ihm immer noch auf Erden anklebt.

Was den ceremoniellen Theil des Gesetzes anbetrifft, so glauben wir, da?derselbe von Christo ganz erf?lt ist, und da in ihm das Wesen f? den Schatten erschienen ist, so ist dieser beseitigt, und in dem Opfer Jesu, gl?big ergriffen, liegt die Vollendung jenes Theil des Gesetzes. Was aber den sittlichen, moralischen Theil des Gesetzes betrifft, wie derselbe in den zehn Geboten niedergelegt ist, so glauben wir, da?darin das Wesen und der Wille Gottes f? alle Zeiten ausgedr?kt ist, und da?eher Himmel und Erde vergehen, ehe auch nur ein T?tel vom Gesetz falle.

 

Vom Sabbath ins besondere

Alle Gebote Gottes unter den zehn sind demnach von gleicher W?de und Heiligkeit, und dies glauben wir namentlich von dem vierten Gebote, den Sabbath betreffend. Seinem Inhalte nach halten wir uns verpflichtet, in sechs Tagen mit anhaltendem Flei? und gro?r Gewissenhaftigkeit in den Angelegenheiten unserer b?gerlichen Berufes zu arbeiten, alle Krafte unseres Leibes und Geistes zum Nutzen der Welt zu verwenden. Nicht weniger aber verpflichtet uns das Gebot, Einen aus den sieben Tagen der Woche ganz dem Herrn zu heiligen und an demselben von der Arbeit zu ruhen, das hei?, jede Th?igkeit, die sich auf unser Brodgesch?t bezieht, unbedingt zu unterlassen, so wie auch jede andere blo?weltliche Arbeit, die nicht durchaus nothwendig ist, oder von der Liebe erfordert wird, nach dem Beispiel Christi. Der Tag des Herrn soll, nach dem Beispiel der ersten christlichen Kirche, als der Christen Sabbath gefeiert werden, zur Beforderung g?tlicher Erkennmis und wahrer Gottseligkeit, zur herzlichen Verbindung der Glieder Christi, so wie zur Arbeit f? das Reich Gottes. Wir halten darauf, da?jeder an diesem Tage die heilige Schrift h?figer lese, da?die Kinder aus derselben unterrichtet werden, und da?man den Gottesdienst regelm?ig besuche. ? Wir achten diesen Tag als eine k?tliche Gabe unsers Gottes, f? das Bestehen einer christlichen Gemeinde durchaus nothwendig.

 

Artikel XIII. VON DER EHE

 

Wir glauben, da?die Ehe von Gott gestiftet ist zur gegenseitigen Hilfe zwischen Mann und Weib, zur Vermehrung des rnenschlichen Geschlechts und zur Vermeidung der Unzucht, so wie auch, da?der Mann nur Ein Weib zur Frau, das Weib nur Einen Mann zum Ehegatten nehmen darf, wahrend beide noch am Leben sind.

Wir halten, da?Christen sich nur in dem Herrn mit Gl?bigen verehlichen d?fen. Als eine g?tliche und b?gerliche Anordnung mu?die Ehe beiderlei Best?igung haben. Letztere richtet sich nach den Gesetzen des Landes, erstere geschieht durch das Wort Gottes und Gebet in der Gemeinde des Herrn.

Wir halten die Ehescheidung, wenn sie aus Gr?den, die mit dem Worte Gottes nicht ?ereinstirnmen, geschieht, und die Wiederverheirathung solcher Geschiedener f? unerlaubt. In F?len des Ehebruchs aber und der b?willigen Verlassung glauben wir, da?eine Scheidung und die Wiederverheirathung des unschuldigen Theils, dem Worte Gottes gem?, stattfinden k?ne. Bei der Ehescheidung m?sen, wie bei der Verheirathung, die Bestimmungen des b?gerlichen Gesetzes aufrecht erhalten werden.

 

Artikel XIV. VON DER B?GERLlCHEN OBRIGKEIT

 

Wir glauben, da?die Obrigkeiten von Gott verordnet sind, und da?er sie mit Macht bekleidet, zum Schutze der Rechtlichen und zur Bestrafung der ?elt?er. Wir halten uns verpflichtet, allen ihren Gesetzen unbedingten Gehorsam zu leisten, wenn diese die freie Aus?ung der Pflichten unsers christlichen Glaubens nicht beschr?ken, und durch ein stilles und ruhiges Leben in aller Gottseligkeit ihnen ihre schwere Aufgabe zu erleichtern. Auch halten wir uns nach dern Befehle Gottes verpflichtet, f? die Obrigkeit zu beten, da?sie nach seinem Willen und unter seinem gn?igen Schutze die ihr anvertraute Macht so handhaben m?e, da?Friede und Gerechtigkeit dadurch erhalten werden.

Wir halten daf?, da?der Mi?rauch des Eides den Christen verboten, da? aber der Eid ? n?lich die ehrfurchtsvolle, feierliche Anrufung unsers Gottes, als Zeuge der Wahrheit ? rechtm?ig gefordert und geleistet, nur ein Gebet au?rgew?nlicher Forrn sei.

Wir glauben, da?die Obrigkeit, welche auch unter dem neuen Testamente das Schwert nicht umsonst tr?t, das Recht und die Pflicht hat, nach g?tlichem Gesetz mit dem Tode zu bestrafen, auch das Schwert gegen Feinde des Landes zum Schutze der ihr anvertrauten Unterthanen zu gebrauchen, und halten uns deshalb verpflichtet, wenn wir dazu von der Obrigkeit aufgefordert werden, Kriegsdienste zu leisten. Doch k?nen wir uns, auch herzlich mit Solchen vereinigen, die r?ksichtlich des Eides und des Kriegsdienstes unsere ?erzeugung nicht theilen.

Wir sehen uns durch unsern Glauben nicht behindert, ein obrigkeitliches Amt zu bekleiden.

 

Artikel XV. VON DER WIEDERKUNFT DES HERRN, DER AUFERSTEHUNG DER TODTEN UND DEM J?GSTEN GERICHT

 

Wir glauben an die Wiederkunft unsers Herm Jesu Christi in Macht und Herrlichkeit. Wir halten den Tag seiner Offenbarung f? die Krone des Erl?ungswerkes; denn an demselben werden die Augen aller Welt die Wahrheit und wunderbare Gr?e desselben schauen; sie werden den K?ig der Ehren gekront erblicken, und mit ihm seine Braut, die Gemeine; denn die Entschlafenen in Christo werden leiblich auferstehen in unverweslicher Herrlichkeit, werden Ihn sehen, wie Christ, Ihm gleich sein und mit ihm regieren.

Wir glauben auch an eine Auferstehung der Gottlosen und an das Weltgericht, da alle Menschen offenbar werden m?sen vor dem Richterstuhle Christi, damit sie empfangen, nachdem sie gehandelt haben bei Leibes Leben. Wie der Sohn Gottes allen denjenigen, die ihm im Glauben dienten und nachfolgten, die ewige Seligkeit geben wird, so wird er ?er alle Gottlose das Urtheil der ewigen Verdammni?fallen. Wir halten fest an den bestimmten und klaren Ausspr?hen der heiligen Schrift, welche die Seligkeit oder Unseligkeit des Menschen nach diesem Leben als unver?derlich schildern, und glauben, da?beide Zust?de ewig sind, also kein ?ergang aus dem einen in den andem stattfindet, und keine Errettung nach dem Tode m?lich ist. Wir sind eingedenk des Wortes unsers Herm: ?Siehe, ich komme bald!? und mit dem Geiste und der Braut, als deren wesentliches Glied wir uns betrachten, rufen ?Amen. Ja, komm, Herrn Jesu !?  

 

 

Source: Hans Steubing (Hrsg), Bekenntnisse der Kirche, pp. 272-282. Wuppertal, 1985.

 

[TEXT: Glaubensbekenntnis und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gew?nlich Baptisten genannt. Mit Belegen aus der Heiligen Schrift (hier nicht abgedruckt), Hamburg 1847]

 

?Auf Ersuchen der Hamburger Beh?den hatte 1837 die dortige ?teste deutsche Baptistengemeinde ein im wesentlichen von J.G. Oncken und J. K?ner verfa?es, calvinistisch gepr?tes Glaubensbekenntnis eingereicht. Eine - abgesehen von der Frage der Taufpraxis - teilweise starker lutherisch ausgerichtete Fassung der im gleichen Jahr entstandenen Berliner Gemeinde von 1841 (durch G. W. Lehmann) gab Veranlassung, zur Erarbeitung eines einheitlichen Textes ?Glaubensbekentnis und Verfassung der Gemeinden getaufter Christen, gew?nlich Baptisten genannt? von 1847, der die Glaubensgrundlagen des 1849 ins Leben gerufenen Bundes der Baptistengemeinden wiedergibt.? (H. Steubing, Bekenntnisse der Kirche - siehe unten)

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